Vom Montag, 08. Februar 2021
Bis Freitag, 12. Februar 2021
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Tischler-Schreiner- Maschinenschein (TSM1)
Der Maschinenschein ist Pflicht, wenn z.B. im Unterricht der Werkraum mit den dazugehörigen Maschinen genutzt werden soll. Es handelt sich um eine versicherungsrelevante Vorsichtsmaßnahme, da der unsachgemäße Gebrauch von Werkzeug und Maschinen zu Verletzungen führen kann. Wer kein gelernter Tischler o. ä. ist, darf Maschinen wie Kreissäge oder Hobelmaschine nicht ohne sicherheitstechnische Einweisung nutzen.
Ziele
Die Teilnehmenden können verschiedene stationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen.
Zielgruppe
Referendarinnen und Referendare, Lehrkräfte, Auszubildende aus dem Holz verarbeitenden Gewerbe, Mitarbeitende, Umschülerinnen/Umschüler,
Inhalte
Einführung in das Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und -vorrichtungen unter Beachtung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes.
- Sägemaschinen
- Hobelmaschinen
- Handoberfräsen
- Formfedernutfräse
- Bohrmaschinen
- Schleifmaschinen
Dauer: 40 AE
Abschluss: TSM Schein der Berufsgenossenschaft Holz/Metall (BGHM)
Ort: Standort Stralsund des BBV e.V., in der Richtenberger Chaussee 47, 18437 Stralsund
Termin: 08.02.2021-12.02.2021
Kosten: auf Anfrage
Bei Erfüllung der Vorgaben der BGHM an eine TSM Ausbildungswerkstatt (BGHM-1-103) kann der TSM Schein auch als Inhouseschulung angeboten werden. Hierbei können zusätzliche Kosten entstehen. Bitte Erfragen.
Ansprechpartner: Herr Adam
Telefon: +49 (3831) 26580
Mail: Kontaktformular